Soforthilfe

"Im Garten
der Zeit
wächst die Blume des Trostes."

Soforthilfe im Trauerfall

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine enorme Belastung für die Hinterbliebenen. Wir wissen, wie wichtig unsere Dienste in einer so schweren Zeit sind und stehen Ihnen einfühlsam und hilfreich zur Seite. Wir möchten Sie ein Stück dieses Weges begleiten, Ihnen eine Stütze sein und dafür Sorge tragen, dass Abschiednahme, Trauerfeier und die Bestattung ganz Ihren Wünschen entsprechen und notwendige Behördengänge erledigt werden.


Freie Bestatterwahl

Sie haben immer das Recht Ihr Bestattungsunternehmen frei zu wählen. Die Kosten für die Friedhofsarbeiten werden in der Regel von der zuständigen Friedhofsverwaltung der Stadt oder Gemeinde im Rahmen einer Gebührensatzung erhoben.

Im Trauerfall können Sie uns Tag & Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, jederzeit anrufen:
Tel.: 04942 912025
Mobil: 0172 4312451
Erste Maßnahmen bei einem Todesfall
 
Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Der Arzt wird nach eingehender Untersuchung den Tod feststellen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Bei einem Todesfall in einer Einrichtung, einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz kümmert sich das Personal um alle erforderlichen Schritte zur Ausstellung der Todesbescheinigung.

Bitte informieren Sie uns, nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde. Wir können dann mit der Überführung beginnen und die entsprechende Versorgung vornehmen. Über alle weiteren Schritte beraten wir Sie ausführlich.

Bei einem Unfall oder einer unklaren Todesursache übernimmt in der Regel die Polizei zunächst alle Formalitäten hinsichtlich Abholung und Bergung eines Verstorbenen. Rufen Sie uns in dem Fall an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Benötigte Dokumente bei einem Todesfall
  • Personalausweis der/des Verstorbenen
  • Familienstammbuch
  • Rentennummer
  • Krankenversichertenkarte (Chipkarte)
Je nach Familienstand der/des Verstorbenen werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
Ledig:  Geburtsurkunde
Verheiratet: Heiratsurkunde
Verwitwet: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Geschieden: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil

Sollten benötigte Dokumente nicht zur Verfügung stehen, sind wir Ihnen bei der Beschaffung gern behilflich.

Bei Lebens- und Unfallversicherungen kann es je nach Versicherungsvertrag nötig sein, den Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu melden.

Was Sie weiterhin beachten müssen...

Vorausverfügungen und Vorsorgemaßnahmen
Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie das beauftragte Bestattungsinstitut oder die entsprechenden Institution kontaktieren. Dort wird man Ihnen die Wünsche des Verstorbenen mitteilen und ggf. darüber informieren, ob eine Versicherung oder ein Vertrag zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort der/des Verstorbenen).

Erbschein
Benötigen Sie als legitimer Rechtsnachfolger der/des Verstorbenen einen Nachweis in Form eines Erbscheins, kann dies beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Prüfen Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist! Häufig sind auch andere Dokumente, wie z.B. ein notarielles oder handschriftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus als Nachweis ausreichend.

Hinterbliebenenrente, Sterberente
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ggf. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) gestellt werden. Wir halten den Antrag dafür bereit und kümmern uns um das Antragsverfahren.

Lebens- und Sterbegeldversicherung
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Krankenkasse
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Dafür benötigen wir die Versichertenkarte der/des Verstorbenen. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.
Was Sie im konkreten Fall beachten müssen

Vorausverfügungen und Vorsorgemaßnahmen
Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie das beauftragte Bestattungsinstitut oder die entsprechenden Institution kontaktieren. Dort wird man Ihnen die Wünsche des Verstorbenen mitteilen und ggf. darüber informieren, ob eine Versicherung oder ein Vertrag zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.

Testament
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).

Erbschein
Benötigen Sie als legitimer Rechtsnachfolger der/des Toten einen Nachweis in Form eines Erbscheins, kann dies beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Prüfen Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist! Häufig sind auch andere Dokumente, wie z.B. ein notarielles oder handschriftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus als Nachweis ausreichend.

Hinterbliebenenrente, Sterberente
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ggf. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) gestellt werden. Wir halten den Antrag dafür bereit und kümmern uns um das Antragsverfahren.

Lebens- und Sterbegeldversicherung
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.

Krankenkasse
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Dafür benötigen wir die Versichertenkarte der/des Verstorbenen. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.

Adelmund Bestattungen
Auricher Str. 31 | 26624 Südbrookmerland
Tel.: 04942 912025 | Mobil: 0172 4312451
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