Was Sie weiterhin beachten müssen...
Vorausverfügungen und Vorsorgemaßnahmen
Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie das beauftragte Bestattungsinstitut oder die entsprechenden Institution kontaktieren. Dort wird man Ihnen die Wünsche des Verstorbenen mitteilen und ggf. darüber informieren, ob eine Versicherung oder ein Vertrag zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Testament
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort der/des Verstorbenen).
Erbschein
Benötigen Sie als legitimer Rechtsnachfolger der/des Verstorbenen einen Nachweis in Form eines Erbscheins, kann dies beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Prüfen Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist! Häufig sind auch andere Dokumente, wie z.B. ein notarielles oder handschriftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus als Nachweis ausreichend.
Hinterbliebenenrente, Sterberente
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ggf. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) gestellt werden. Wir halten den Antrag dafür bereit und kümmern uns um das Antragsverfahren.
Lebens- und Sterbegeldversicherung
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.
Krankenkasse
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Dafür benötigen wir die Versichertenkarte der/des Verstorbenen. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.
Was Sie im konkreten Fall beachten müssen
Vorausverfügungen und Vorsorgemaßnahmen
Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorgemaßnahmen getroffen, müssen Sie das beauftragte Bestattungsinstitut oder die entsprechenden Institution kontaktieren. Dort wird man Ihnen die Wünsche des Verstorbenen mitteilen und ggf. darüber informieren, ob eine Versicherung oder ein Vertrag zur Kostendeckung abgeschlossen wurde.
Testament
Prüfen Sie, ob ein Testament hinterlegt wurde. In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts den Nachlass. Es gilt die gesetzliche Erbfolge, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Wird ein Testament gefunden, besteht Ablieferungspflicht beim zuständigen Nachlassgericht (im letzten Wohnort des Verstorbenen).
Erbschein
Benötigen Sie als legitimer Rechtsnachfolger der/des Toten einen Nachweis in Form eines Erbscheins, kann dies beim Nachlassgericht beantragt werden. Den Antrag kann auch ein Notar für Sie stellen. Prüfen Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist! Häufig sind auch andere Dokumente, wie z.B. ein notarielles oder handschriftliches Testament, ein Erbvertrag oder eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus als Nachweis ausreichend.
Hinterbliebenenrente, Sterberente
Hat der/die Verstorbene Rente bezogen, muss ggf. ein Antrag auf Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten) gestellt werden. Wir halten den Antrag dafür bereit und kümmern uns um das Antragsverfahren.
Lebens- und Sterbegeldversicherung
Wir legen Policen und Sterbeurkunde bei den jeweiligen Versicherern vor.
Krankenkasse
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird durch uns abgemeldet. Dafür benötigen wir die Versichertenkarte der/des Verstorbenen. Ein Sterbegeld wird seit 2004 nicht mehr gezahlt.